Gültig per 01.01.2024 und ersetzt alle bisherigen Fassungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Begriffserklärung

ADCONNECT GmbH: Werbeagentur

2. Form und Abschluss des Vertrages

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der ADCONNECT GmbH besteht aus der vom Kunden angenommenen Offerte der ADCONNECT GmbH und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er gilt mit schriftlicher oder mündlicher Annahme der Offerte der ADCONNECT GmbH durch den Kunden mittels Brief, E-Mail, Fax oder Telefon als verbindlich zustande gekommen. Andere Abmachungen als jene in der Offerte / Auftragsbestätigung und in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form zwischen den Parteien vereinbart werden.

3. Vertragsinhalt

Der Vertrag beinhaltet mindestens folgende Punkte:

  • Name des Kunden und/oder dessen Beauftragten
  • Dienstleistungen
  • Geodaten
  • Zielgruppeninformationen
  • Anzahl Ad Impressions und Zeitperiode (genaues Datum) der gewünschten Ausstreuung
  • Werbemittel Format
  • Nettopreis (exkl. MWSt.)

4. Preise

Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der ADCONNECT GmbH. Die Preise garantieren die Mindestanzahl Ad Impressions während des gewünschten Zeitraumes. Diese garantierte Mindestanzahl an Ad Impressions kann innerhalb der gebuchten Periode jedoch variieren (z.B. durch technische Ausfälle oder sonstige Ereignisse – siehe 7. Haftungsausschlüsse). Die ADCONNECT GmbH verpflichtet sich jedoch, die offerierte Mindestanzahl Ad Impressions einzuhalten. Reservierte, aber nicht genutzte Ad Impressions können dem Kunden verrechnet werden. In den Tarifpreisen ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.

5. Publisher

ADCONNECT GmbH behält sich das Recht vor die Kooperationen mit Publishern nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen und / oder zu erweitern. Die Ausstreuung erfolgt grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart auf allen Kooperations-Publishern von ADCONNECT GmbH.

6. Formate und Lieferung

Die Werbemittel sind durch den Kunden auf geeigneten Datenträgern, per Mail etc. auf seine eigenen Kosten zu produzieren und zu liefern. Die ADCONNECT GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Qualität der Werbemittel. Es obliegt dem Kunden, die Produktionsanleitung der ADCONNECT GmbH zu befolgen und z.B. die Auflösung, das Bildverhältnis etc. des Werbemittels an die Gegebenheiten anzupassen. Für eine nachträgliche Bearbeitung der Werbemittel seitens ADCONNECT GmbH für angeliefertes Material, welches nicht den Spezifikationen entspricht (z.B. Formatkonvertierungen o.ä.) werden nach Arbeitsaufwand CHF 180.– pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Werbemittel sind vom Kunden spätestens 5 Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung an die ADCONNECT GmbH anzuliefern. Erfolgt eine Anlieferung verspätet, werden verpasste Ausstrahlungen des Werbespots nicht nachgeholt, aber bei der technisch nächstmöglichen Gelegenheit gemäss vereinbartem Buchungsplan eingebucht. Der Kunde hat in diesem Fall auch die gebuchte und nicht genutzte Sendezeit zu bezahlen. Falls die Daten physisch geschickt werden, so schliesst die ADCONNECT GmbH jede Haftung für Verlust oder Beschädigung des Datenträgers aus8

7. Verwendungsrecht

Ohne ausdrückliche Untersagung bei Auftragserteilung ist die ADCONNECT GmbH ab Ausstrahlungsbeginn befugt, die vom Kunden angelieferten Werbemittel für Präsentationen, Dokumentationen zu verwenden und / oder auf der eigenen Website und Social Media Kanälen ganz oder teilweise zu publizieren.

8. Haftungsausschlüsse

8.1 Haftungsausschluss für nicht oder nur teilweise erfolgte Ausstrahlungen

Die Ausstrahlungen erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Kann die Ausstrahlung aus von der ADCONNECT GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur teilweise erfolgen, wird eine Haftung der ADCONNECT GmbH ausgeschlossen. Die ADCONNECT GmbH hat das Recht, nicht aber die Pflicht, die Ausstrahlung zu einem ihr geeignet erscheinenden Zeitpunkt der gleichen Preisklasse nachzuholen. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall analog Ziff. 4 gemäss den effektiv ausgestrahlten Impressions. Als von der ADCONNECT GmbH nicht zu vertretenden Gründen im Sinne des vorstehenden Absatzes gelten namentlich einzuhaltende Bedingungen der Behörden / Standortvermieter / Konzessionsgeber, rechtliche Vorschriften jeglicher Art sowie alle Arten von technische Störungen und die Einwirkung durch Dritte.

8.2 Haftungsausschluss in Bezug auf Inhalt und Ausgestaltung von Werbemitte

Für Inhalt und Ausgestaltung der Werbung bzw. des Werbemittels, namentlich für die Einhaltung rechtlicher Vorschriften, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Die ADCONNECT GmbH lehnt jegliche Haftung für Inhalt, Ausgestaltung und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften der Werbung bzw. des Werbemittels ab. Die ADCONNECT GmbH ist nicht verpflichtet, die Werbemittel auf ihren Inhalt und ihre rechtliche Konformität hin zu überprüfen. Die ADCONNECT GmbH hat das Recht, ohne Angaben von Gründen und im eigenen Ermessen die Ausstrahlung eines Werbemittels zu verweigern, ohne dem Kunden gegenüber schadenersatzpflichtig zu werden. Sollte die ADCONNECT GmbH auf Grund des Inhalts oder der Ausgestaltung eines Werbemittels eines Kunden durch Dritte haftbar gemacht werden, hat der Kunde die ADCONNECT GmbH schadlos zu halten. Die ADCONNECT GmbH kann auf den Kunden Rückgriff nehmen.

8.3 Haftungsausschluss bei Ausfällen technischen Ursprungs

Bei Ausfällen durch technische Defekte entsteht für den Kunden kein Recht auf Rückerstattung oder Schadenersatz. Die ADCONNECTGmbH verpflichtet sich in einem solchen Fall einzig, den garantierten Buchungsumfang (Mindestanzahl an AdImpressions) während der gemieteten Zeitperiode (oder in Ausnahmefällen zu einem späteren Zeitpunkt), nach Behebung der Defekte, nachzuholen.

8.4 Verweigerung oder Sistierung von Ausstrahlungen

Wird die Ausstrahlung eines Werbemittels durch behördliche Verfügung ganz oder teilweise verboten oder vermutet die ADCONNECT GmbH, dass ein Werbemittel einen rechtsverletzenden oder sittenwidrigen Inhalt enthält, so ist die ADCONNECT GmbH jederzeit berechtigt, die Ausführung des Auftrags bzw. der Ausstrahlung zu verweigern oder zu sistieren, wobei die ADCONNECT GmbH in diesem Fall keinerlei Schadenersatz schuldet. Der Kunde bleibt zur Zahlung der reservierten Ad Impressions verpflichtet.

9. Rechnungsstellung und Verzug

Mit dem Start der Ausführung des Auftrags wird dem Kunden (oder seinem Vertreter) die Rechnung zugestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Die ADCONNECT GmbH behält sich das Recht vor, die Zahlung bereits bei der Auftragserteilung oder bei Lieferung der Mediendaten zu verlangen. Bei Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch den Kunden (oder seinen Vertreter) kann die ADCONNECT GmbH nach erfolgloser Mahnung den Vertrag auflösen und zusätzlich zum Rechnungsbetrag den Ersatz weiteren Schadens verlangen. Erweist sich eine Mahnung als erfolglos, schuldet der Kunde ab Datum des Versandes der Mahnung 7 % Verzugszinsen auf dem Rechnungsbetrag. Sieht ein Vertrag monatliche Ratenzahlungen vor, wird bei Zahlungsverzug einer Rate der Betrag für die gesamte Vertragsdauer fällig.

10. Annullierungsbedingungen

Der Kunde kann den Auftrag ganz oder teilweise annullieren. Bis 50 Tage vor Ausstrahlungsbeginn werden 20 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt, bis 30 Tage 30 %, bis 20 Tage 40 %, bis 10 Tage 60 % und bis 5 Tage 80 %. Er hat dazu seine Auftragsbestätigung schriftlich zu widerrufen. Der Widerruf ist erst gültig, und der Auftrag gilt als annulliert, wenn die ADCONNECT GmbH den Erhalt des Widerrufes schriftlich bestätigt. Für die Bestätigung des Widerrufes gelten die erwähnten Fristen nicht. Erfolgt die Annullierung innerhalb weniger als 5 Tage vor Ausstrahlung oder nutzt der Kunde seine reservierte Sendezeit nicht, so hat er die gemäss Vertrag gebuchte Zeit voll zu bezahlen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist St. Gallen. Auf alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Sollten einzelne Teile dieser AGB schweizerischem Recht widersprechen, behalten die übrigen Teile ihre Gültigkeit.